Nebenartikel im Tabakfachgeschäft

Shopping in der Trafik
Der Nebenartikelkatalog umfasst alle Produkte und Dienstleistungen, die zusätzlich zur Monopolware in Tabakfachgeschäften verkauft werden dürfen. Grundvoraussetzung ist, dass der Fachgeschäftscharakter gewahrt bleibt.
Die gesetzliche Grundlage bildet das TabMG § 23 Abs. 3.
Wir informieren Sie laufend via MVG-Newsletter über Aktualisierungen und Erweiterungen im Nebenartikelkatalog.
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Zugelassene Piloten
Die sinnvolle Erweiterung des Nebenartikelkataloges ist der MVG ein wichtiges Anliegen. Laufend werden wir sowohl von Anbietern innovativer Produkte, als auch von Trafikant*innen, mit Anfragen zur Aufnahme neuer Artikel in den Nebenartikelkatalog konfrontiert.
Um diesen gerecht zu werden, startet die MVG nach Rücksprache mit dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten zeitlich begrenzte Testversuche (Piloten), um die tatsächliche Akzeptanz dieser Produkte bei den Kund*innen und deren wirtschaftlichen Nutzen für die Trafikantinnen und Trafikanten zu erheben.
Ab März 2022:
Automatenverkauf für Artikel aus dem Nebenartikelkatalog - exklusive Kleinspirituosen - AUSSCHLIESSLICH in den bereits für den Pilotversuch definierten Tabaktrafiken.
Ab Februar 2023:
CEWE-Sofortfotodrucker und Laborprodukte als Kundenbestellung - AUSSCHLIESSLICH in den bereits für den Pilotversuch definierten Tabaktrafiken.