Das Tabakmonopolgesetz stellt die Rechtsgrundlage für das Monopol dar. Es definiert die Befugnisse und Aufgaben der MVG. Die gesundheits-, sozial- und fiskalpolitischen Ziele des Monopols sind im TabMG verankert. In diesem Gesetz ist die Mindesthandelsspanne für Trafikant*innen festgehalten, ebenso die Bestimmungen zu Trafikneuerrichtungen und die Rechte und Pflichten der Trafikant*innen.
Die aktuelle Fassung des TabMG
Das Tabaksteuergesetz definiert die zu besteuernden Produkte und legt die Höhe der Tabaksteuern fest. Die Steuern auf Zigaretten und andere Tabakwaren bestehen aus einem fixen und einem variablen Anteil. Das Bundesministerium für Finanzen ist mit dem Vollzug des TabStG betraut.
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Das TNRSG enthält Vorschriften über das Herstellen & Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und regelt die Rauchverbote. Hier werden der Maximalwert für den Schadstoffgehalt, die Werbebeschränkungen und die Etikettierungsrichtlinien festgehalten.
Die Gestaltung und Vollziehung obliegt dem Bundesministerium für Gesundheit – teilweise im Einvernehmen mit dem Finanzministerium. Die AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) unterstützt bei der Umsetzung.
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Das Bundesvergabegesetz Konzessionen regelt die Vergabe von Konzessionsverträgen durch öffentliche Auftraggeber. Dabei erhält ein Unternehmen das Recht, eine bestimmte Bauleistung oder Dienstleistung zu verrichten und dafür vom Nutzer der Leistung ein Entgelt zu verlangen. Für die Vergabe dieses Rechts gibt es strenge Formvorschriften, die eine transparente und faire Bieterauswahl sicherstellen sollen.
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Die Standesregeln für den Berufsstand der Tabaktrafikanten werden zur Wahrung des Standesansehens gemäß § 36 TabMG 1996 vom Bundesgremialausschuss der Tabaktrafikanten zur Wahrung des Standesansehens beschlossen.
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