In Österreich ist seit 1.1.2019 bundesweit der Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
Die Trafikant*innen haben den Auftrag, einen verantwortungsvollen Einzelhandel mit sensiblen Genusswaren zu garantieren und sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz lückenlos einzuhalten.
Um einen verantwortungsvollen Einzelhandel mit sensiblen Genusswaren durch die Trafikant*innen zu gewährleisten, überprüft die Monopolverwaltung regelmäßig, ob Ausweiskontrollen durchgeführt werden.
Wer behauptet, Zigaretten kaufen und konsumieren zu dürfen, hat dies im Zweifel nachzuweisen. Das bedeutet, dass Jugendliche jederzeit aufgefordert werden können, ihren Ausweis vorzuzeigen.
ACHTUNG: Solange ein derartiger Altersnachweis nicht erbracht werden kann, gilt die Vermutung, dass das erforderliche Mindestalter nicht erreicht ist.
Bei unseren Testkäufen schicken wir 16- bis 17-jährige Jugendliche in die Trafiken, um Zigaretten zu kaufen. Spätestens vor der Bezahlung bricht die erwachsene Begleitperson diesen Testkauf ab und das Testteam gibt sich zu erkennen.
Wie handeln Sie richtig?
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem aktuellen – nicht austauschbaren – Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität. Das Dokument muss Name, Geburtsdatum und Unterschrift der jeweiligen Person enthalten.
Ausweise und Dokumente müssen immer im Original vorgelegt werden. Eine Kopie oder ein Foto davon sind nicht gültig.
Ausweise/Dokumente:
* in digitaler Form gelten auch folgende ausländische Dokumente:
In den Bundesländern gelten zusätzlich folgende Legitimationen
** = auch in digitaler Form gültig
Nicht alle in der Trafik erhältlichen Produkte unterliegen Jugendschutzbestimmungen. Bei folgenden Artikeln obliegt es den Trafikant*innen abzuwägen, ob der Verkauf an Jugendliche zu verantworten ist (z. B.: 10-Jährige dürfen nicht um 100 Euro Bitcoins kaufen).
Bei Missachtung der Ausweiskontrollpflicht durch Trafikant*innen kommt es zu Verwarnungen, Nachschulungen und Geldbußen durch die MVG. Ein verantwortungsvolles Handeln ist wichtig, um Trafiken auch weiterhin als verlässlichen Vertriebskanal für sensible Genusswaren zu positionieren.
Eine korrekt bestandene Jugendschutzkontrolle der MVG hebt alle zuvor nicht bestandenen Kontrollen auf.
Bei Fragen rund um das Thema Jugendschutz sind wir jederzeit gerne für Sie unter jugendschutz@mvg.at oder +43 1 319 00 30-35 erreichbar. Mehr Informationen finden Sie auf unserer FAQ-Seite.