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Jugendschutz

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Jugendschutz in Trafiken 

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In Österreich ist seit 1.1.2019 bundesweit der Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren verboten.

Die Trafikant*innen haben den Auftrag, einen verantwortungsvollen Einzelhandel mit sensiblen Genusswaren zu garantieren und sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz lückenlos einzuhalten.

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Jugendschutz-Kontrollen

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Ihr Ausweis, bitte!

Um einen verantwortungsvollen Einzelhandel mit sensiblen Genusswaren durch die Trafikant*innen zu gewährleisten, überprüft die Monopolverwaltung regelmäßig, ob Ausweiskontrollen durchgeführt werden. 

Wer behauptet, Zigaretten kaufen und konsumieren zu dürfen, hat dies im Zweifel nachzuweisen. Das bedeutet, dass Jugendliche jederzeit aufgefordert werden können, ihren Ausweis vorzuzeigen.

ACHTUNG: Solange ein derartiger Altersnachweis nicht erbracht werden kann, gilt die Vermutung, dass das erforderliche Mindestalter nicht erreicht ist.


Wie laufen die MVG-Jugendschutzkontrollen ab?


Bei unseren Testkäufen schicken wir 16- bis 17-jährige Jugendliche in die Trafiken, um Zigaretten zu kaufen. Spätestens vor der Bezahlung bricht die erwachsene Begleitperson diesen Testkauf ab und das Testteam gibt sich zu erkennen.

Wie handeln Sie richtig?

  • Fragen Sie alle Kund*innen, die jünger als 25 Jahre wirken, aktiv nach einem Lichtbildausweis zur Alterslegitimation – nur nach dem Alter zu fragen ist nicht ausreichend.
  • Überprüfen Sie das Geburtsdatum: Personen, die im Jahr 2022 das Alter von 18 Jahre haben, müssen mindestens 2004 oder früher geboren sein.
  • Kontrollieren Sie den Ausweis unbedingt, BEVOR Sie Geld von den Kund*innen verlangen.

  

 

ICON Ausweise

Welche Lichtbildausweise

sind in Österreich gültig?

ICON Ausweise

Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem aktuellen – nicht austauschbaren – Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität. Das Dokument muss Name, Geburtsdatum und Unterschrift der jeweiligen Person enthalten. 

Ausweise und Dokumente müssen immer im Original vorgelegt werden. Eine Kopie oder ein Foto davon sind nicht gültig.

 

Folgende Dokumente gelten jedenfalls als Nachweis:

 

Ausweise/Dokumente:

  • Personalausweis 
  • Reisepass
  • Führerschein (Achtung! L17-Führerschein und Mopedführerschein schauen ident aus)
  • Digitaler Führerschein in der eAusweis-APP
  • Studierendenausweis
  • Edu.card - auch in der App „edu.digicard“ 
  • Aufenthaltstitel
  • Amtlicher Dienstausweis
  • e-Card mit Foto 

* in digitaler Form gelten auch folgende ausländische Dokumente:

  • Dänemark: digitaler Führerschein über die App "Korekort" (=Führerschein)
  • Norwegen: digitaler Führerschein über die App "Forerkort" (=Führerschein)
  • Ukraine: digitale Ausweise (Führerschein, Personalausweis, Reisepass) über die App "Diia" (Tag)

In den Bundesländern gelten zusätzlich folgende Legitimationen

  • Burgenland: BSpecial-Card
  • Niederösterreich: 1424 Jugendkarte NÖ **
  • Oberösterreich: 4youCard **
  • Oberösterreich: Lichtbildausweise der Verkehrsbetriebe
  • Salzburg: S-Pass **
  • Steiermark: checkit.card
  • Kärnten: Jugend:karte **
  • Vorarlberg: aha card **

** = auch in digitaler Form gültig 

 

ICON für Was unterliegt dem Jugendschutz - Verboten

Was unterliegt dem Jugendschutz-Gesetz?

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Nicht an Personen unter 18 Jahren zu verkaufen:

  • Tabakerzeugnisse zum Rauchen wie Zigaretten, Zigarren, Feinschnitt und Pfeifentabake
  • Tabak zum Erhitzen (z. B. HEETS)
  • Schnupftabake
  • Wasserpfeifen
  • E-Zigaretten und E-Shishas (z. B. Skinny Shishas, Shishas to go) inklusive Produktbestandteilen (z.B. Verdampfer, Mundstück, Schlauch) und Zubehör (z. B. Nachfüllbehälter)
  • Tabakerhitzer (z. B. IQOS)
  • Neuartige und pflanzliche Raucherzeugnisse wie Kräutertabak (Soex ShiSha Tabak), Kräuterzigaretten – auch wenn diese kein Nikotin enthalten
  • Nikotinpouches
  • Erotikmagazine
  • Sportwettenprodukte & EuroBons
  • Kleinspirituosen

 

Zusätzlich NICHT an Personen unter 16 Jahren zu verkaufen:

  • Lotto
  • Toto
  • Brieflose

 

Laut Gesetz kein Jugendschutz:
"Taschengeld-Paragraph"

Nicht alle in der Trafik erhältlichen Produkte unterliegen Jugendschutzbestimmungen. Bei folgenden Artikeln obliegt es den Trafikant*innen abzuwägen, ob der Verkauf an Jugendliche zu verantworten ist (z. B.: 10-Jährige dürfen nicht um 100 Euro Bitcoins kaufen).

  • Zigarettenfilter
  • Papers
  • Aschenbecher
  • Feuerzeuge & Streichhölzer
  • Wuzelmaschinen
  • Gaskartuschen & Feuerzeugbenzin
  • Guthabenkarten & Wertbons (iTunes, Paysafe, Bitcoin)

 

 

 

ICON Jugendschutz Verstoss

Maßnahmen bei
Missachtung der
Jugendschutzbestimmungen

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Bei Missachtung der Ausweiskontrollpflicht durch Trafikant*innen kommt es zu Verwarnungen, Nachschulungen und Geldbußen durch die MVG. Ein verantwortungsvolles Handeln ist wichtig, um Trafiken auch weiterhin als verlässlichen Vertriebskanal für sensible Genusswaren zu positionieren.

 

  • Bei der ersten negativen Kontrolle erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung.

  • Die zweite negative Kontrolle zieht eine Geldbuße (gemessen an Ihrem Umsatz) und eine kostenpflichtige Nachschulung nach sich.

  • Eine höhere Geldbuße kommt nach einer dritten Fehlverhalten auf Sie zu.

  • Weitere negative Kontrollen können bis zur Auflösung Ihres MVG-Vertrags führen.

 

Eine korrekt bestandene Jugendschutzkontrolle der MVG hebt alle zuvor nicht bestandenen Kontrollen auf.

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Service

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Bei Fragen rund um das Thema Jugendschutz sind wir jederzeit gerne für Sie unter jugendschutz@mvg.at oder +43 1 319 00 30-35 erreichbar. Mehr Informationen finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

 

Download: Jugendschutz-Folder Stand MAI 2022

Download: Plakate zum Thema Jugendschutz

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