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Novelle: Regierung modernisiert Tabakmonopol

Paragrafen Zeichen vor blauer Wand

Bundesregierung hat im Ministerrat Novelle des TabMG beschlossen

OTS der MVG am 18. November 2025

 

Wien (OTS) – Die Bundesregierung hat heute im Ministerrat die Novelle des Tabakmonopolgesetzes beschlossen. Die Regierungsvorlage wird nun dem Parlament weitergeleitet und soll noch heuer in Kraft treten.

Die Reform setzt klare und gut abgestimmte Standards für sensible Genusswaren: konsequenter Jugendschutz, transparente Vertriebswege, ein Onlinehandelsverbot sowie eine Reduktion unkontrollierter Verkaufsstellen – im Sinne einer modernen Gesundheitspolitik.

Der für die Novelle zuständige Bundesminister für Finanzen Markus Marterbauer zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden: „Nikotin- und Tabakprodukte sind besonders sensible Genusswaren. Mit den aktuellen Gesetzesänderungen wird auf Marktentwicklungen – insbesondere den steigenden Konsum von Pouches und Liquids – reagiert und der Jugend- und Gesundheitsschutz verstärkt. Die Novelle bringt Struktur in den Markt, stärkt den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und schafft verlässliche Rahmenbedingungen.
Ein klar definiertes Lizenz- und Verkaufssystem garantiert zusätzlich die Qualitätskontrolle und sichert Einnahmen von fast 500 Millionen Euro für den Zeitraum 2025 bis 2029. Auch bestehende CBD-Shops haben nun bis Ende 2028 eine Übergangsfrist, die sie für eine Neuorientierung nutzen können.“

Pouches exklusiv im Fachhandel
Nikotinbeutel werden künftig nur in Trafiken abgegeben und unterliegen denselben strengen Bestimmungen wie Tabakwaren. Damit endet der bisher unkontrollierte Vertrieb und die Abgabe erfolgt künftig über geprüfte und registrierte Stellen – entsprechend den Forderungen von Ländern, Gemeinden und Schulen.

Lizenzmodell für E-Liquids 
Mit dem Lizenzmodell für Dampfershops wird die bestehende Vertriebsstruktur in das Monopolsystem integriert. Bestehende E-Liquid-Fachgeschäfte erhalten eine 20-Jahres-Lizenz, neue Standorte werden nach Bedarfsprüfung durch die MVG zugelassen. Das sichert kontrollierte Lieferketten, klare Zuständigkeiten und verhindert unregulierte Parallelmärkte.

Übergangslösung für Hanfshops
Für rauchbaren CBD-Hanf unter 0,3 % THC schafft die Bundesregierung – trotz höchstgerichtlicher Klarstellung zugunsten der Trafiken am Anfang des Jahres – eine dreijährige Übergangsphase für eine faire Neuorientierung der Hanfshops. Auch hier wird Tabaksteuer abgeführt und es darf ausschließlich geprüfte Ware verkauft werden.

Beitrag zur Budgetkonsolidierung
Durch die Novelle entstehen keine neuen Steuern. Die bestehende Tabaksteuer wird zeitgemäß und risikobasiert auf Produktinnovationen – Pouches und Liquids – ausgeweitet. Um die finanzpolitischen Konsolidierungsvorgaben zu unterstützen, werden die Tabaksteuereinnahmen von derzeit rund 2,2 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf 2,3 Milliarden ansteigen.

Weltweit einzigartiges Inklusionsmodell
Das inklusive Trafikmodell wird durch die Novelle langfristig abgesichert. Derzeit führen 1.190 Menschen mit Behinderungen Tabakfachgeschäfte und sichern damit 12.000 Arbeitsplätze im ganzen Land. Freiwerdende Trafikstandorte werden von der MVG ausschließlich an Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % vergeben. Die Modernisierung des Monopols stärkt dieses weltweit einzigartige Inklusionsmodell langfristig – wirtschaftlich, sozial und strukturell.

„Seit 240 Jahren stehen das Monopol und die Trafiken für einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Genusswaren und verbinden diesen Anspruch mit gelebter Inklusion und Unternehmertum. Mit der Novelle wird dieses Modell modernisiert und sichergestellt, dass sensible Produkte weiterhin dort abgegeben werden, wo Kontrolle und Verantwortung gewährleistet sind“, betont MVG-Geschäftsführer Hannes Hofer.

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