MM-MonopolMagazin Dezember (2) 2020
MM-MonopolMagazin Dezember (2) 2020
Sehr geehrte Trafikantinnen und Trafikanten,
ab Montag, dem 7. 12. 2020, gelten geänderte Einschränkungen der Öffnungszeiten.
Laut aktueller COVID-19-Verordnung der österreichischen Bundesregierung ist das Betreten des Kundenbereichs durch Kunden für Betriebsstätten des Handels nur bis 19:00 Uhr zulässig.
Eine Vorgabe für die Öffnungszeiten in der Früh gibt es laut aktueller Verordnung nicht.
Damit gelten in der Früh wieder Ihre normalen Öffnungszeiten.
Ausgenommen von dieser Regelung sind erneut Geschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen.
Alle Tabakfachgeschäfte (ausgenommen in Bahnhöfen und Flughäfen) sind daher ab Montag bis spätestens um 19:00 Uhr zu schließen.
Diese Öffnungszeiten-Regelung gilt bis inklusive 23. Dezember 2020.
Ihr MVG-Team
Covid19-VERORDNUNG
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