MM-MonopolMagazin November (2) 2020
MM-MonopolMagazin November (2) 2020
Lockdown II - Verpflichtende Corona-Vorschriften
Sehr geehrte Trafikantinnen und Trafikanten,
mit Ihrem Tabakfachgeschäft gelten Sie als systemrelevante/r Nahversorger*in und dürfen daher im Sinne der Corona-Verordnung der Bundesregierung auch im Lockdown II Ihr Geschäft geöffnet halten.
Allerdings sind folgende Einschränkungen ab morgen, Dienstag 17. 11. 2020, bindend bzw. individuelle Anpassungen an die besondere Situation möglich:
- Laut Verordnung sind Tabakfachgeschäfte zwischen 19:00 Uhr und 6:00 Uhr ausnahmslos geschlossen zu halten (also auch in Bahnhöfen und U-Bahnstationen). Die daraus resultierenden Änderungen Ihrer "Randöffnungszeiten" müssen Sie der MVG NICHT mitteilen.
- Die MVG hat in Abstimmung mit der Berufsvertretung der Tabaktrafikant*innen die Mindestöffnungszeit im Bedarfsfall auf vier Stunden pro Tag reduziert. Sie können also Ihre derzeitigen Öffnungszeiten anpassen, müssen aber mindestens vier Stunden täglich (Montag bis Freitag) offenhalten.
Sollten Sie von der vorübergehenden Reduzierung der Rahmenöffnungszeiten Gebrauch machen, ist das mit folgendem Formular der MVG online mitzuteilen.
Formular zur Änderung der Öffnungszeiten
Um Ihre Kund*innen über die Öffnungszeiten und andere Corona-Regelungen zu informieren, stellen wir Ihnen unter folgendem Link Plakate für Öffnungszeiten, Maskenpflicht und Abstandsregeln zum Anbringen an Ihrer Trafik zur Verfügung.
Download für TFG-Plakate
Das Bundesgremium wird Sie gesondert über die Auswirkungen der Verordnung auf die operative Arbeit informieren. Weitere Details zu den Maßnahmen der Bundesregierung finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums.
Diese Öffnungszeiten-Regelungen gelten bis auf Widerruf durch die MVG.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen in dieser fordernden Zeit viel Kraft und sind natürlich für individuelle Anliegen erreichbar.
Ihr MVG-Team
Infos zur Corona-Krise
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Das aktuelle MonopolMagazin, sowie bereits in diesem Jahr versendete, finden Sie wie gewohnt auf unserer Homepage unter www.mvg.at unter dem Button "MonopolMagazin Archiv". Gerne stehen wir Ihnen auch weiterhin für Fragen, Hinweise und Anregungen zur Verfügung. Sie erreichen uns per Telefon oder per E-Mail unter office@mvg.at oder +43 (1) 319 00 30.
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