MM-MonopolMagazin Oktober 2020
MM-MonopolMagazin Oktober 2020
Monopolverstöße durch Track- & Trace-System aufgedeckt!
Sehr geehrte Trafikantin,
sehr geehrter Trafikant,
wie Ihnen sicherlich bekannt ist, kann seit Einführung von Track & Trace –
mit Hilfe eines individuellen Buchstaben-Zahlencodes auf jeder Zigarettenpackung – von der MVG rasch und
unkompliziert nachvollzogen werden, in welcher Tabaktrafik die Rauchware
gekauft wurde.
Das System ermöglicht, dass auf Knopfdruck geklärt werden kann, wie die
Tabakwaren, die in Tankstellen oder Gastronomiebetrieben verkauft werden, in
den Handel gelangt sind.
Im Zusammenhang mit der Regelung für den Verkauf von Tabakwaren an Tankstellen
besteht – wie Sie wissen – ein fixes System der Zurayonierung. In den meisten
Fällen funktioniert diese Zuteilung auch reibungslos. In wenigen Fällen gibt es
jedoch Beanstandungen wie: „Tankstellen kaufen nicht in der zugeordneten Trafik
ein“ oder „TrafikantInnen verkaufen an Tankstellenbetreiber Tabakwaren, obwohl
diese eigentlich einer anderen Tabaktrafik zugeordnet sind.“
Die Überprüfungen der Monopolverwaltung in diesem Zusammenhang haben diverse
Verstöße leider bestätigt und führen nun zu monopolrechtlichen Konsequenzen.
Bitte bedenken Sie, dass es sich bei diesem System der Zurayonierung von
Tabakwaren letztendlich um eine Maßnahme zur Sicherung Ihres Gebietsschutzes
handelt, der eine wesentliche Grundlage des österreichischen Trafiksystems ist
und allen TrafikantInnen zugutekommt.
Es ist Aufgabe und Ziel der MVG, durch klare Regeln und faire Kontrollen das
Funktionieren des österreichischen Trafiksystems im Sinne aller Beteiligten
sicherzustellen.
Wir ersuchen Sie, Ihren persönlichen Beitrag durch Einhaltung dieser – nunmehr
leicht kontrollierbaren – Regelung zu leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr MVG-Team
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