Zulassung von Geldautomaten an Tabakfachgeschäften
Sehr geehrte Trafikantin, sehr geehrter Trafikant! Nach vertiefter rechtlicher Prüfung freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass für Tabakfachgeschäfte nun auch die Möglichkeit besteht, an der Außenseite oder auch im Geschäft einen Geldautomaten aufstellen zu lassen. Damit soll einerseits ein Beitrag zur verbesserten Nahversorgung durch die Bereitstellung von Bargeld erreicht werden. Aufgrund der Schließung zahlreicher Bankfilialen, sogar in Ballungsräumen, ist ein zusätzlicher Bedarf an derartigen Geräten entstanden, den wir nun auch zum Nutzen unserer Vertragspartner abdecken wollen. Der Inhalt der Zulassung, welche bundesländerweise zu erfolgen hat und für alle Bundesländer gleichlautend abgeschlossen wurde, enthält folgende Bedingungen:
Eine individuelle Meldepflicht des Trafikanten wird nicht vorgesehen. Selbstverständlich müssen alle erforderlichen Genehmigungen (z.B. Hausinhabung, Bezirksverwaltungsbehörde, etc.) eingeholt werden. Die Entscheidung, ob und von welchem Aufsteller ein Geldautomat installiert wird, liegt ausschließlich bei Ihnen.
Wir weisen darauf hin, dass der Monopolverwaltung 3 Bankomataufsteller bekannt sind, welche von dieser Zulassung durch die Monopolverwaltung direkt informiert werden. Falls für Sie interessant, wünschen wir Ihnen ein gutes Gelingen bei der Umsetzung und einen positiven Effekt auf Ihr Geschäft. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Monopolverwaltung |
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Den aktuellen Newsletter, sowie bereits in diesem Jahr versendete, finden Sie wie gewohnt auf unserer Homepage unter www.mvg.at unter dem Button "Newsletter Archiv". Mag. Hannes Hofer Geschäftsführer Gerne stehen wir Ihnen auch weiterhin für Fragen, Hinweise und Anregungen zur Verfügung. Sie erreichen uns per Telefon oder per E-Mail unter office@mvg.at oder +43 (1) 319 00 30. |
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