MM-MonopolMagagzin Juni 2017
MM-MonopolMagazin Juni 2017
Fidget Spinner - Nebenartikelkatalog
Sehr geehrte Vertragspartnerin und Vertragspartner!
Wir wurden in den letzten Tagen vermehrt auf „Fidget-Spinner“ (auch Turbo Spinner etc) angesprochen, die momentan der angesagte Hit bei Schulkindern sind und auch von einigen Trafiklieferanten/Großhändlern in deren Sortiment aufgenommen wurden.
Wir möchten festhalten, dass dieser Artikel eindeutig ein Spielzeug ist und nicht dem Nebenartikelkatalog entspricht. Der Verkauf ist somit in Tabakfachgeschäften nicht erlaubt! Diese Entscheidung wurde in Abstimmung mit dem Bundesgremium getroffen.
Wie sie wissen, sind wir sehr darum bemüht, die Tabakfachgeschäfte als den Vertriebskanal zu positionieren, der mit sensiblen Genussmitteln am verantwortungsvollsten umgeht. Die Aufnahme von Kinderspielartikeln in den Nebenartikelkatalog würde die ganz falschen Signale aussenden!
Mit freundlichen Grüßen Mag. Hannes Hofer
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Mag. Hannes Hofer Geschäftsführer
Gerne stehen wir Ihnen auch weiterhin für Fragen, Hinweise und Anregungen zur Verfügung. Sie erreichen uns per Telefon oder per E-Mail unter office@mvg.at oder +43 (1) 319 00 30.
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