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Kundmachungen
des Großhandels

Die Preise, zu denen Monopolerzeugnisse verkauft werden dürfen, werden von jenem Großhandelsbetrieben festgelegt, das die betreffenden Tabakerzeugnisse im Monopolgebiet in den Verkehr bringen will, und dem Bundesministerium für Finanzen bekannt gegeben.

Die Preise werden von der MVG im "EVI" – einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes – sowie auf dieser Website veröffentlicht, und zwar mindestens fünf Werktage vor dem jeweiligen Stichtag.

Hier finden Sie – nach Stichdatum sortiert – alle vom österreichischen Großhandel gemeldeten Preisänderungen für Monopolwaren (KVP) und für Lizenzprodukte (UVP) der vergangenen sechs Monaten.

März 2026

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