Tabakverkaufsstellen unterscheiden sich von Tabakfachgeschäften. Sie werden als zusätzliche Berechtigung an Gewerbeinhabende vergeben. Dort werden Tabakwaren gemeinsam mit einem anderen, bereits bestehenden Gewerbe verkauft – zum Beispiel im Lebensmittelhandel oder im Gastgewerbe.
Tabakverkaufsstellen werden auch „verbundene Trafiken“ genannt. Sie entstehen meist dort, wo sich ein eigenes Tabakfachgeschäft wirtschaftlich nicht lohnen würde, gleichzeitig aber Bedarf an Tabakwaren besteht.
Im Mittelpunkt steht die Nahversorgung mit Tabakwaren. Betreiberinnen und Betreiber von Tabakverkaufsstellen erhalten dafür eine niedrigere Handelsspanne als Inhaberinnen und Inhaber von Tabakfachgeschäften.