Die Trafikarten
Das Tabakfachgeschäft soll im Rahmen einer selbständigen Erwerbstätigkeit vornehmlich begünstigten Behinderten eine wirtschaftliche Existenzgrundlage bieten. Diese Betriebsform wird im allgemeinen Sprachgebrauch als Tabaktrafik verstanden.
Tabakverkaufsstellen werden (im Gegensatz zum Tabakfachgeschäft!) als zusätzliche Berechtigung an Gewerbeinhaber vergeben, welche Tabakprodukte in Verbindung mit einem anderen, meist schon bestehenden Gewerbe - wie zum Beispiel dem Lebensmittelhandel oder dem Gastgewerbe - an ihre Kunden verkaufen möchten.
Für beide Arten von Geschäften, in denen Tabakwaren verkauft werden, gibt es unterschiedliche Wege zur Erlangung.
Diese sind unter dem jeweiligen Punkt Tabakfachgeschäft und Tabakverkaufsstelle dargestellt. Betriebszweck aller Arten von Trafiken ist immer die Sicherung der Nahversorgung mit Tabakerzeugnissen.