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Genehmigte Großhandelsbetriebe

Übersicht und Kontaktdaten


In der folgenden Liste finden Sie die Kontaktdaten jener Großhandelsbetriebe, die über eine aufrechte Genehmigung verfügen.
Sie können die Liste gezielt nach Warengruppen filtern.

Die Auflistung umfasst jene Großhandelsbetriebe, die über die erforderlichen Genehmigungen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) sowie der Zollbehörden für die jeweils angeführten Warengruppen verfügen.

Die Aufnahme in diese Liste bedeutet, dass eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Nicht alle angeführten Großhandelsbetriebe vertreiben derzeit aktiv alle Produkte.

Zusätzlich können Sie jene Betriebe aufrufen, die Nebenartikel vertreiben und im Zentralen Artikelstamm (ZAS) gelistet sind.

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