Die Welt der Trafiken
Tabakfachgeschäft (TFG)
Eine Trafik ist ein spezialisiertes Fachgeschäft für Tabakwaren und Nikotinprodukte. Zusätzlich dürfen Waren aus dem Nebenartikelkatalog angeboten werden.
Trafiken werden in Österreich vier Mal im Jahr im Rahmen des Bundesvergabegesetzes Konzessionen (BVergGKonz) von der MVG ausgeschrieben.
Darüber hinaus erfüllen Tabakfachgeschäfte eine besondere soziale Funktion: Sie werden ausschließlich an Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent vergeben.
Das Tabakfachgeschäft soll im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit Menschen mit Behinderungen eine wirtschaftliche Existenzgrundlage bieten. Diese Betriebsform wird im allgemeinen Sprachgebrauch als "Trafik" bezeichnet.
Um bei einer Ausschreibung für ein Fachgeschäft teilnehmen zu können, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie müssen dem Personenkreis der "begünstigt Behinderten" angehören (Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent – festgestellt durch das Sozialministeriumservice).
- Sie erbringen die finanziellen Voraussetzungen bezüglich Eigenkapitalanteils und Finanzierungsgrundlagen.
- Bei der Übernahme der Trafik sind Sie noch mindestens 5 Jahre vom gesetzlichen Pensionsantrittsalter entfernt.
Wenn Sie ein Tabakfachgeschäft übernehmen wollen, sollten Sie sich vorab einige grundlegende Fragen stellen:
- Möchte ich ein eigenes Unternehmen führen und Verantwortung für Mitarbeitende übernehmen?
- Habe ich eine positive und reflektierte Haltung zu sensiblen Genussmitteln wie Tabak?
- Bin ich bereit, mich langfristig unternehmerisch zu engagieren?
Tabakverkaufsstellen (TVS)
Tabakverkaufsstellen werden bei Bedarf als zusätzliche Berechtigung an Gewerbeinhaber*innen vergeben. Diese verkaufen Tabakprodukte in Verbindung mit einem anderen, meist schon bestehenden Gewerbe (wie zum Beispiel Supermarkt, Bäcker ...).
Tabakverkaufsstellen werden in der Regel dort vergeben, wo ein Tabakfachgeschäft nicht wirtschaftlich zu führen wäre, aber hinsichtlich der Bevölkerungsdichte ein Bedarf an Tabakwaren besteht.
Den Betreiber*innen einer Tabakverkaufsstelle steht eine geringere Handelsspanne zu als den Inhaber*innen von Tabakfachgeschäften.