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Der Weg zur
eigenen Trafik

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Das Tabakfachgeschäft (TFG)

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Ein Tabakfachgeschäft (TFG) ist eine Tabaktrafik, deren Inhaber*in, also die Trafikantin oder der Trafikant, berechtigt ist, Tabakerzeugnisse als Hauptprodukte zu verkaufen und daraus vorwiegend den Lebensunterhalt bestreitet.

Freiwerdende Trafik-Standorte werden ausschließlich an Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent vergeben, um ihnen eine wirtschaftliche Existenzgrundlage zu ermöglichen.

Die beschriebene Betriebsform wird im allgemeinen Sprachgebrauch als Trafik verstanden.

Neben Tabakwaren dürfen ausschließlich bestimmte, im Gesetz festgelegte Waren und Dienstleistungen angeboten werden. Diese werden im Nebenartikelkatalog (NAK) der MVG aufgelistet. 

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Voraussetzungen & Kriterien

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Vorgaben für die
Übernahme eines Fachgeschäfts:

 

Persönliche Eignung

  • Bereitschaft, unternehmerische Verantwortung zu übernehmen
  • Eine reflektierte und verantwortungsbewusste Einstellung zu sensiblen Genussmitteln wie Tabak
  • Motivation, einen Betrieb langfristig und eigenständig zu führen

Rechtliche und formale Voraussetzungen

  • Im Tabakmonopolgesetz (§ 26 TabMG) ist festgeschrieben, dass freiwerdende Trafiken ausschließlich an Menschen mit Behinderungen vergeben werden dürfen
  • Voraussetzung ist ein vom Sozialministeriumservice festgestellter Behinderungsgrad von mindestens 50 %. Damit gemeint sind "begünstigte Behinderte" im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes
  • Nachweis der finanziellen Voraussetzungen (Eigenkapital und Finanzierung)
  • Zum Zeitpunkt der Übernahme mindestens fünf Jahre Abstand zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter

 

Menschen mit Behinderungen gleichgestellt sind:

  • Inhaber einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises nach dem Opferfürsorgegesetz

  • Empfänger*innen einer Beschädigtenrente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz oder einer Versehrtenrente nach dem Heeresentschädigungsgesetz

  • Empfänger*innen einer Witwen- oder Witwerrente nach dem Opferfürsorgegesetz, dem Kriegsopferversorgungsgesetz oder dem Heeresentschädigungsgesetz

    Details siehe § 2 TabMG.

Auswahlkriterien im Vergabeverfahren

Bewerben sich mehrere Personen, werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Berufserfahrung als Trafikant*in
  • Soziale Bedürftigkeit
  • Konzept für die Trafikführung

Konzessionsdauer

Trafikkonzessionen werden maximal bis zum Pensionsalter vergeben, die gewünschte Laufzeit legt der Bietende fest.

 

 

ICON Paragrafenzeichen

Rechte und Pflichten
laut TabMG

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Rechte und Pflichten der Tabakfachgeschäftsinhaber*innen laut TabMG 

  • Einhaltung des Gebietsschutzes
  • Wahrung des Monopolinteresses an der Nahversorgung
  • Wahrung des Standesinteresses
  • Einhaltung der Öffnungszeiten
  • Persönliche Führung des TFG
  • Keine andere selbständige Erwerbstätigkeit und kein anderes Arbeitsverhältnis
  • Keine Abtretung oder Verpachtung und keine Gewinnbeteiligung an einem TFG
  • Tabakhandel ausschließlich am Trafikstandort
  • Kein Versand oder Zustellung von Tabakwaren
  • Tabakwarenverkauf durch Tabakwarenautomat
  • Tabakwarenbezug ausschließlich vom Großhändler zu den gesetzlich festgesetzten Preisen
  • Keine Annahme von direkten oder indirekten Vorteilen
  • Keine Gewährung von Zugaben und Rabatten
  • Tabakwarenverkauf nur zu den veröffentlichten Kleinverkaufspreisen (Trafikpreis)
  • Verbot der Veränderung der Tabakwaren durch Tabaktrafikant*innen
  • Werbeverbot
ICON für Stufen

In 5 Schritten zum
Tabakfachgeschäft

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1. Ich will Trafikant*in werden - Die Voraussetzungen

  • Ich bin über 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig
  • Ich möchte als Unternehmer*in finanziell unabhängig werden
  • Ich habe einen Behinderungsgrad von mindestens 50% (Bescheid für "begünstigte Behinderung" beantragen!)
  • Ich habe noch mindestens fünf Jahre bis zum regulären Pensionsantrittsalter
  • Ich möchte den verantwortungsvollen Verkauf von Tabak sicherstellen

  • Tipp:
    • Schnuppertage nutzen
    • Eignungstest bei der MVG absolvieren

2. Mein Weg zur Trafik - Angebot legen

  • Trafikausschreibungen auf www.mvg.at/ausschreibungen beobachten
  • Unterlagen für interessante Standorte anfordern
  • Beratungsangebote nützen
  • Finanzlage prüfen, Businessplan erstellen
  • Rechtzeitigt Kontakt mit Banken aufnehmen
  • Angebot fristgerecht abgeben

3. Finanzierung - Unterlagen ergänzen

  • Über Förderungen erkundigen
  • Bankbestätigung bei der MVG abgeben
  • Fehlende Unterlagen nachreichen
  • Zuschlag abwarten

4. Ausbildung - Praxis sammeln

  • Besuch einer Schulungstrafik (2 Tage)
  • Teilnahme an der Trafikakademie (8 Tage) 
  • Praktikum in der Ausbildungstrafik (2 - 5 Tage)
  • Ausbildung erfolgreich abschließen (inklusive Prüfung)

5. Meine Trafik - Meine Zukunft - Übernahme

  • Kaufvertrag abschließen
  • Ablösezahlung abwickeln
  • Vertragsunterlagen übernehmen
  • Mit der eigenen Trafik ins Unternehmer*Innen-Leben starten

Info-Folder zum Download

 

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Weitere Infos für angehende Trafikant*innen (TFG)

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Hier finden Sie Links zu wichtigen Informationen:

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Monopolverwaltung.
Alles Weitere besprechen wir gerne telefonisch oder in einem persönlichen Termin mit Ihnen!