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Genehmigte Großhandelsbetriebe

Übersicht und Kontaktdaten


In der folgenden Liste finden Sie die Kontaktdaten der Großhandelsbetriebe, die über eine aufrechte Genehmigung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) oder der Zollbehörden für die jeweils angeführten Warengruppen verfügen.

Die Aufnahme in diese Liste bedeutet, dass eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Nicht alle angeführten Großhandelsbetriebe vertreiben derzeit aktiv alle Produkte.

Zusätzlich finden Sie hier auch jene Betriebe, die Nebenartikel vertreiben und im Zentralen Artikelstamm (ZAS) gelistet sind.

Sie können die Liste gezielt nach Warengruppen filtern.