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Hanf-Fachgeschäft (HANF)

noun Hanf

Hanf-Fachgeschäft (HANF)

noun Hanf

Ein Hanf-Fachgeschäft (HANF) ist ein Kleinhandelsbetrieb. Die Inhaberin bzw. der Inhaber ist aufgrund einer Lizenz der MVG berechtigt, rauchbaren Hanf mit einem THC-Gehalt von höchstens 0,3 % zu verkaufen. 

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird diese Betriebsform auch als Hanfshop oder CBD-Shop bezeichnet.

Voraussetzungen für eine befristete Lizenz bis 31.12.2028:

  • Fachgeschäfte für Hanfprodukte, die im 4. Quartal 2024 mehr als 50 % ihres Umsatzes mit Hanfblüten unter 0,3 % THC erzielt haben, können die befristete Lizenz bei der MVG beantragen.

  • Ohne Lizenz darf kein rauchbarer Hanf verkauft werden.

  • Reine Automatenbetriebe sind nicht zulässig.

Die exakten gesetzlichen Regelungen finden Sie im § 32 TabMG 1996. 

noun Lizenz

Die Übergangsregelung 
für Hanf-Fachgeschäfte

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Der Verwaltungsgerichtshof hat am 21. November 2024 klargestellt, dass legale rauchbare Hanfprodukte dem Tabaksteuergesetz unterliegen. Gemäß Tabakmonopolgesetz war deren Verkauf seitdem den Trafiken vorbehalten.

Der Gesetzgeber hat jedoch eine Übergangsregelung geschaffen, um bestehenden CBD-Shops eine Neuorientierung zu ermöglichen.

Bis einschließlich 31. Dezember 2028 dürfen Hanffachgeschäfte weiterhin rauchbaren Hanf verkaufen – vorausgesetzt, sie verfügen über eine gültige Lizenz der Monopolverwaltung GmbH (MVG).

Rechtsgrundlage hierfür ist das Abgabenänderungsgesetz 2025. Damit wurde die MVG ausdrücklich mit der Vergabe der entsprechenden Lizenzen betraut.

 

Verpflichtende Lizenzierung

Die Lizenzierung für Hanfshops ist verpflichtend, wenn weiterhin rauchbarer Hanf verkauft wird.

Nach einmaliger Registrierung bei der MVG kann im MVG-Portal die Lizenz beantragt und erteilt werden. Ohne gültige Lizenz ist der Verkauf von rauchbarem Hanf unzulässig.

 

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Voraussetzungen für eine Hanf-Lizenz

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Die Rechte und Pflichten für Hanf-Fachgeschäfte sind im Tabakmonopolgesetz (TabMG) geregelt. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Bestimmungen im Überblick.

 

Veraussetzungen für eine HANF-Lizenz

  • Sie betreiben ein Hanf-Fachgeschäft - im Q4/2024 wurden mehr als 50 % des Umsatzes mit Hanfblüten mit THC-Gehalt unter 0,3% erzielt.

  • Sie sind voll geschäftsfähig, haben einen aufrechten Gewerbeschein und gegen die geschäftsführenden Personen liegen keine relevanten Verurteilung vor.

Verkauf & Vertrieb

  • Monopolprodukte dürfen ausschließlich zu den gesetzlich festgelegten Kleinverkaufspreisen (KVP) verkauft werden.

  • Rabatte, Zugaben, Skonti oder sonstige Vorteile sind unzulässig.

  • Versand, Zustellung sowie Click & Collect sind nicht erlaubt.

  • Der Verkauf darf auch über Automaten an der Außenfront des Geschäfts erfolgen.

  • Dislozierte Automaten sind nicht zulässig.

 

Bezug der Ware

  • Rauchbarer Hanf darf ausschließlich von bewilligten Großhandels-Betrieben zu den gesetzlich festgelegten Lieferpreisen bezogen werden.

  • Vorteile vom Großhandel oder Dritten (z. B. Rabatte, Skonti, Zugaben) dürfen weder gefordert noch angenommen werden.

 

Weitere Pflichten

  • Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen (kein Verkauf an unter 18-Jährige).

  • Kennzeichnung des Betriebs mit der MVG-Plakette.

  • Der Handel mit anderen Tabak- und Nikotinerzeugnissen ist nicht zulässig.

 


Werbemaßnahmen

  • Den Inhaber*innen von Hanf-Shops ist die Werbung für Monopolprodukte an der Außenseite des Geschäftslokals, am Automaten und im Geschäftslokal gestattet.

  • Alle weiteren Werbeformen – insbesondere außerhalb des Standorts oder in Kombination mit anderen Produkten oder Dienstleistungen – sind untersagt.


Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Sanktionen – bis zum Verlust der Lizenz – führen.

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Liste der Hanf-Fachgeschäfte
mit MVG-Lizenz

noun Liste

Die Lizenzierung für Hanfshops ist verpflichtend, wenn rauchbarer Hanf verkauft wird.

Nach einmaliger Registrierung bei der MVG kann im MVG-Portal die Lizenz beantragt werden. Nach Überprüfung durch die MVG wird die Lizenz erteilt. Ohne gültige Lizenz ist der Verkauf von rauchbarem Hanf unzulässig.

 

LISTE DER HANFFACHGESCHÄFTE MIT LIZENZ IN ÖSTERREICH

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Fragen & Kontakt

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Schreiben Sie uns an lizenz@mvg.at - wir werden uns bei Ihnen melden.