Das Tabakmonopolgesetz stellt die Rechtsgrundlage der MVG dar und definiert ihre Befugnisse und Aufgaben. Bei der Umsetzung hat sich die MVG an gesundheits-, sozial-, struktur- und fiskalpolitische Ziele zu halten. Das Gesetz schützt die Trafikantinnen und Trafikanten durch eine gesetzliche Handelsspanne.
Die aktuelle Fassung des TabMG
Das Tabaksteuergesetz definiert die zu besteuernden Produkte und legt die Höhe der Tabaksteuern fest. Die Steuern auf Zigaretten bestehen aus einem fixen und einem variablen Anteil. Bei Zigarren/Zigarillos, Feinschnitt und anderem Rauchtabak ist die Steuer immer ein Prozentsatz des Kleinverkaufspreises. Bei Tabak zum Erhitzen, E-Liquids und Nikotinpouches erfolgt eine Mengenbesteuerung. Das Bundesministerium für Finanzen ist mit dem Vollzug des Tabaksteuergesetzes betraut.
Hier finden Sie die aktuelle Fassung des TabakStG
Das TNRSG enthält Vorschriften über das Herstellen & Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und regelt Rauchverbote. Hier werden der Maximalwert für den Schadstoffgehalt, die Werbebeschränkungen und die Etikettierungsrichtlinien festgehalten.
Die Vollziehung obliegt dem Bundesministerium für Gesundheit, teilweise im Einvernehmen mit dem Finanzministerium. Die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) unterstützt bei der Umsetzung.
Hier finden Sie die aktuelle Fassung des TNRSG