Vorgaben für Lizenzen für
Gastronomie & Tankstellen
Vorgaben für eine Lizenz zum Verkauf von Nikotinprodukten in der Gastronomie und an Tankstellen:
Der Betrieb muss gemäß Erlass TbM-900/10-III/11/94) den Charakter eines Gastgewerbebetriebes aufweisen.
Dafür gelten insbesondere folgende Kriterien:
Gastronomiebetriebe, die sich bei der MVG angemeldet haben, dürfen sensible Genusswaren wie Tabakerzeugnisse und E-Liquids vertreiben.
Wichtige Rahmenbedingungen auf einen Blick:
Die exakten gesetzlichen Regelungen zur Gastro-Anmeldung finden Sie im § 40 TabMG 1996.
Die Anmeldung als Gastronomiebetrieb, der Lizenz-/Nikotinprodukte verkauft, erfolgt über das elektronische Portal der MVG.
Tankstellen, die bei der MVG registriert sind, dürfen sensible Genusswaren wie Tabakerzeugnisse und E-Liquids vertreiben.
Bereits rayonierte Tankstellen gelten automatisch als registrierte Unternehmen und müssen keine zusätzliche Anmeldung vornehmen.
Wichtige Rahmenbedingungen auf einen Blick:
Die exakten gesetzlichen Regelungen zur Gastro-Anmeldung finden Sie im § 40 TabMG 1996.
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Schreiben Sie uns an lizenz@mvg.at - wir werden uns bei Ihnen melden.