Konzessions-Vergabe
für Tabaktrafiken

Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen
Die Vergabe von Trafiken zählt zu den Kernaufgaben der MVG – und das seit fast 250 Jahren. Frei werdende Tabakfachgeschäfte werden ausschließlich an Menschen mit Behinderungen vergeben. Durchschnittlich übernimmt jeden fünften Tag ein/e Unternehmer*in mit Behinderungen eine Trafik.
Grundlage für die Vergabe sind das Tabakmonopolgesetz und das Bundesvergabegesetz für Konzessionen.
Jährlich kommen 60-90 Trafiken zur Ausschreibung – aufgeteilt auf vier Termine pro Jahr. Welche Fachgeschäfte aktuell ausgeschrieben sind, sehen Sie auf mvg.at/ausschreibungen.
Ein Beschäftigungsmodell mit Geschichte
Die Voraussetzungen für die Übernahme einer Trafik sind seit vielen Jahren unverändert:
- Nur natürliche Personen können sich um eine Trafik bewerben. Sie müssen diese auch persönlich führen – eine Führung mehrerer Trafiken durch dieselbe Person ist ausgeschlossen.
- Die Konzessionswerber*innen müssen einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent aufweisen – dieser muss (spätestens im Vergabeverfahren) per Bescheid des Sozialministeriumservice festgestellt werden.
- Ein kurzer Eignungstest stellt sicher, dass grundlegende Voraussetzungen (insbesondere Sprachbeherrschung und Kundenorientierung) gegeben sind.
- Sie benötigen eine Bestätigung einer Bank, dass Ihnen die notwendigen Finanzmittel zur Übernahme der Trafik bereitgestellt werden.
- Es können nur Angebote berücksichtigt werden, die fristgerecht in der MVG eingelangt sind.
Sollten Sie sich für die Führung einer Trafik interessieren, kommen Sie doch einmal zu einem Kennenlerngespräch in eine unserer regionalen Monopolstellen vorbei. Dort besteht auch die Möglichkeit, einen unverbindlichen Eignungstest durchzuführen.
Andere Gewerbe mit „Tabakverkaufsstellen“
Neben den klassischen Trafiken („Tabakfachgeschäften“) dürfen Tabakprodukte auch in sogenannten „Tabakverkaufsstellen“ verkauft werden. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die zusätzlich zu ihrem Hauptgewerbe (z.B. Lebensmittelhandel) eine Konzession zum Verkauf von Zigaretten erhalten haben.
Diese Konzessionen werden ebenfalls nach dem Bundesvergabegesetz für Konzessionen in öffentlichen Ausschreibungen vergeben – eine Übersicht der gerade ausgeschriebenen Verkaufsstellen finden Sie auf mvg.at/ausschreibungen.