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Großer Erfolg für die Trafiken: Nationalrat hat Novellen beschlossen

BMFMVG BKA

Bundesregierung hat im Nationalrat Novellen beschlossen

Der Nationalrat hat heute die Novellen zum Tabakmonopolgesetz (TabMG) und zum Tabaksteuergesetz (TabStG) beschlossen. Für die Trafiken ist das ein großer Erfolg: Die Rahmenbedingungen wurden modernisiert und das österreichische Trafikensystem langfristig abgesichert.

Ab 12. Jänner können E-Liquid-Fachgeschäfte, Hanfshops und Gastronomiebetriebe ihre Registrierungen und Lizenzierungen  online über das MVG-Registrierungsportal durchführen.

 

Regulierung statt Verbot

Mit der Reform wird ein zentraler Punkt des Regierungsprogramms umgesetzt: die Modernisierung des Tabakmonopols im Einklang mit internationalen Vorgaben. Dank des seit Jahren verlässlich funktionierenden Jugendschutzes in den Trafiken konnte – anders als in einigen Nachbarländern – ein Verbot dieser Produkte abgewendet werden. Österreich bleibt damit ein Land, in dem Nikotinpouches und E-Liquids weiterhin – unter klar geregelten Bedingungen – im Fachhandel erhältlich sind.


Lizenzen & neue Vertriebsregeln

Bestehende Strukturen – wie E-Liquid-Fachgeschäfte – werden jetzt in das neue Lizenzsystem integriert, um praxistaugliche, rechtssichere und stabile Rahmenbedingungen zu schaffen. Damit gelten für gleiche Produkte künftig überall gleiche Regeln – die MVG übernimmt die Vergabe dieser Lizenzen.


Neue Vertriebsregeln stärken die Trafiken

Nikotinpouches sind künftig Monopolprodukte mit einer einheitlichen Handelsspanne von 32 Prozent. Uns ist bewusst, dass diese Kompromisslösung unterschiedliche Interessen berührt: Der Industrie erscheint die Spanne für die Trafiken zu hoch, für jene Trafikantinnen und Trafikanten, die bisher über dem UVP verkauft haben, hingegen zu niedrig.

Unbestritten ist, dass die Novelle die Position der Trafiken deutlich stärkt, denn der Gesamtabsatz an Nikotinpouches wird steigen: Der Verkauf im übrigen Einzelhandel ist nicht mehr erlaubt, der Onlinehandel ist untersagt, und Tankstellen sowie Gastronomiebetriebe müssen Pouches künftig über die Trafiken beziehen.

Dadurch fließen diese Umsätze künftig nur mehr in die Trafiken.


Rauchbarer CBD-Hanf unter 0,3 % THC darf nur mehr in der Trafik verkauft werden. Für Hanfshops gibt es für den Verkauf eine dreijährige Übergangsphase – mit geprüfter Monopolware, Tabaksteuer und denselben Preisen wie in den Trafiken.


Fairness bei Jugendschutzkontrollen

Neu dank Novelle: MVG-Jugendschutzkontrollen finden künftig auch an Tankstellen und in der Gastronomie statt. Damit gelten für alle Verkaufsstellen dieselben hohen Standards.


Stabiler Beitrag fürs Budget – starkes Inklusionsmodell

Die Tabaksteuer bleibt ein Kernpfeiler der Staatsfinanzen. Durch die Einbeziehung von Pouches und E-Liquids wird für 2026 mit Einnahmen von rund 2,3 Milliarden Euro gerechnet.

Nach den formellen Schritten im Bundesrat und der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten tritt das neue Gesetz noch heuer in Kraft.

©BKA für BMF

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