Ein Tabakfachgeschäft (TFG) ist eine Tabaktrafik, deren Inhaber*in, also die Trafikantin oder der Trafikant, berechtigt ist, Tabakerzeugnisse als Hauptprodukte zu verkaufen und daraus vorwiegend den Lebensunterhalt bestreitet.
Tabakfachgeschäfte werden ausschließlich an Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent vergeben, um ihnen eine wirtschaftliche Existenzgrundlage zu ermöglichen.
Die beschriebene Betriebsform wird im allgemeinen Sprachgebrauch als Trafik verstanden.
Neben Tabakwaren dürfen ausschließlich bestimmte, im Gesetz festgelegte Waren ("Nebenartikel") und Dienstleistungen angeboten werden. Diese werden im Nebenartikel-Katalog der MVG (NAK) aufgelistet.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Monopolverwaltung.
Alles Weitere besprechen wir gerne telefonisch oder in einem persönlichen Termin mit Ihnen!
Die Rechte und Pflichten sind im TabMG dargestellt.
Die wichtigsten Bestimmungen im Detail:
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Sanktionen – bis zum Verlust der Trafik-Konzession – führen.