Corona-Regeln
für alle Trafiken

09.02.2022
Ab Samstag, 12. Februar 2022, gelten neue Corona-Regeln.
Für die Kund*innen:
- Im gesamten Handel gilt für Kund*innen in geschlossenen Räumen eine FFP-2-Maskenpflicht.
- In den Tabakfachgeschäften besteht keine 3-G-Kontrollpflicht.
- Es gelten weiterhin 2 Meter Mindestabstand und Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.
Für die Trafikant*innen und Mitarbeiter*innen:
- Betreten und Verweilen am Arbeitsplatz mit 3-G-Nachweis (geimpft, getestet, genesen).
- 2 Meter Mindestabstand und FFP-2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Diese Regelung gilt auch bei 2-G-Nachweis, soweit keine geeigneten anderen Schutzmaßnahmen (Trennwände) getroffen wurden.
Gültigkeit der Tests:
Alle BL außer Wien | PCR-Test | 72 Std. |
offizieller Antigen-Test | 24 Std. | |
Wien | PCR-Test | 48 Std. |
offizieller Antigen-Test | 24 Std. |
Aktuelle Informationen:
Die aktuellen Maßnahmen zum Coronavirus im Überblick finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums. Sozialministerium
Hinweisschilder:
Mehrsprachige Hinweisschilder für die FFP-2-Maskenpflicht und für die Maximalanzahl an Personen in Ihrer Trafik können Sie im Download-Center herunterladen.