Der Solidaritäts- und Strukturfonds unterstützt Trafikant*innen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und Hilfe benötigen. Er sichert eine zukunftsfähige Struktur des Tabakeinzelhandelsnetzes in Österreich.
Im Jahr 2008 wurde bei der Monopolverwaltung GmbH gemäß § 14a Abs. 1 TabMG 1996 ein Solidaritätsfonds zur Erbringung von Geldleistungen an in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Tabaktrafikant*innen eingerichtet.
Mit der Veröffentlichung der Solidaritätsfondsordnung im Amtsblatt der Wiener Zeitung am 17. April 2008 erlangte der Solidaritätsfonds eigene Rechtspersönlichkeit.
Die gesetzliche Grundlage für den Solidaritätsfonds bildet daher die Solidaritäts- und Strukturfondsordnung (SOFO) im Zusammenhang mit § 14a und § 38 Tabakmonopolgesetz 1996 (TabMG 1996) in der jeweils aktuellen Fassung.
Der gemäß §14a TabMG zu bildende Beirat besteht aus folgenden Personen:
SC Dr. Wolfgang Nolz – Vorsitzender des Beirates
MR Mag. Helmut Schamp (Vertretung)
Mag. Hannes Hofer – Geschäftsführer der MVG
Mag. Andreas Marketz (Vertretung)
BGO Wolfgang Streissnig – Bundesgremialobmann der Tabaktrafikanten
BGO-Stv. Barbara Mannsberger (Vertretung)
BGO-Stv. Heidemarie Skrdla (Vertretung)
Die Beiratssitzungen finden viermal jährlich statt.
Strukturprämie (vormals Stilllegungsprämie):
Durch die Strukturprämie wird eine nachhaltige Fachgeschäftsstruktur unterstützt, die zukünftigen Entwicklungen angepasst wird.
Bei der Strukturprämie für nicht nachzubesetzende Tabakfachgeschäfte wird als Berechnungsgrundlage die durchschnittlich erzielte Handelsspanne der dem Antrag vorangehenden zwölf Monate ermittelt; die Strukturprämie beträgt 20 % bzw. nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters 16 % der errechneten Bemessungsgrundlage.
Voraussetzung für die Gewährung einer Strukturprämie ist die unwiderrufliche Kündigung des Bestellungsvertrages durch die Trafikant*innen. Die Strukturprämie darf erst nach erfolgter Schließung der Trafik ausbezahlt werden.
20 % dieser Strukturprämie wird erst ausbezahlt, wenn an der Außenseite des ehemaligen Trafiklokales sämtliche Hinweise auf ein Tabakfachgeschäft entfernt wurden.
Erfolgt die Schließung einer Tabaktrafik im Zuge eines Insolvenzverfahrens oder steht ein solches unmittelbar bevor, darf keine Strukturprämie geleistet werden.
Überbrückungshilfe:
Seit Jänner 2021 sind alle Inhaber*innen von Tabakfachgeschäften (TFG), deren Tabakwarenumsatz im vergangenen Kalenderjahr unter dem österreichischen Durchschnitt aller Tabakfachgeschäfte lag, anspruchsberechtigt, sofern sie nachstehende Voraussetzungen erfüllen.
Unterstützung gibt es bei Umsatzrückgängen von mehr als 10 % (früher 15 %). Bei den dann darüber hinausgehenden Umsatzrückgängen werden 50 % der entgangenen Tabakhandelsspanne ersetzt.
Damit Hilfe rascher erfolgen kann, ist es ab sofort möglich, den Vorschuss bereits während des laufenden Geschäftsjahres zu beantragen.
Geleistete Vorauszahlungen werden in diesem Fall im Zuge einer Jahresdurchrechnung im Folgejahr evaluiert und im Falle einer Überzahlung rückgefordert oder bei kumulierten höheren Verlusten nachgezahlt. Dies gilt insbesondere für situationsbedingte temporäre Umsatzrückgänge, wie z. B. Baustelle vor dem Geschäft oder Verlegung der Trafik in ein Ausweichquartier.
Wurde über die Tabaktrafik ein Insolvenzverfahren eröffnet oder steht ein solches unmittelbar bevor, darf keine Überbrückungshilfe geleistet werden.
Erstbevorratung:
Nur Übernahmen von Trafiken mit einem Tabakwarenumsatz unter dem Bundesdurchschnitt (im vergangenen Kalenderjahr) werden gefördert. Darüber hinaus sind Inhaber*innen von neuerrichteten Tabakfachgeschäften (nur mit Vorzugsrecht) förderwürdig. Die Förderhöhe beträgt EUR 5.000,-. Förderwürdig ist ausschließlich Monopolware (Tabak).
Anstellung von Menschen mit Behinderungen:
Der Beirat des Solidaritäts- und Strukturfonds ist berechtigt, die Neuanstellung von Mitarbeiter*innen mit Behinderungen, die in ein Dauerdienstverhältnis aufgenommen werden, mit den Mitteln des Fonds zu fördern.
Bei Fragen rund um das Thema Solidaritäts- und Strukturfonds sind wir jederzeit gerne für Sie erreichbar. Besuchen Sie auch unsere FAQ-Seite.
solidaritaetsfonds@mvg.at oder +43 512 39 05 32