Im Tabakmonopolgesetz ist festgeschrieben, welche Personengruppen bei der Trafikvergabe bevorzugt zu berücksichtigen sind:
§ 29 TabMG: Bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern für ein Tabakfachgeschäft sind nachfolgende Personengruppen bevorzugt zu berücksichtigen.
1. Inhaber einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises nach § 4 des Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. 183/1947;
2. Empfänger einer Beschädigtenrente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, BGBl. Nr. 152, oder dem Heeresversorgungsgesetz, BGBl. Nr. 27/1964, wenn ihre Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 % gemindert ist;
3. Empfänger einer Witwen- oder Witwerrente oder Witwen- oder Witwerbeihilfe nach dem Opferfürsorgegesetz, dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 oder dem Heeresversorgungsgesetz;
4. begünstigte Behinderte im Sinne des § 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes 1969, BGB1. Nr. 22/1970.
Ein Vorzugsrecht besteht nicht, wenn nach dem Lebensalter des Bewerbers zum Zeitpunkt, in dem bestimmt wird, wer als Tabaktrafikant zu bestellen ist, der Zeitraum bis zur Erreichung des jeweils geltenden gesetzlichen Pensionsalters weniger als fünf Jahre beträgt. Als gesetzliches Pensionsalter gilt jenes Alter, ab dem bei Erfüllen der allgemeinen Voraussetzungen Anspruch auf eine Alterspension (§253 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGB1. Nr. 189/1955) besteht.
In der Praxis ist heutzutage die Behinderung im Sinne des § 29 Ziffer 4. der am meisten vorkommende Fall!
In Entsprechung der sozialpolitischen Intention des TabMG kommen daher als neue Trafikanten nur mehr Vorzugsberechtige Bewerber zum Zug!
Damit werden 2 Ziele erreicht, die sowohl den behinderten Personen ("Vorzugsberechtigten") als auch der Gesellschaft von großem Nutzen sind:
1. Begünstigte Behinderte haben Zugang zu einem angesehenen Beruf in einem weitgehend geschützten Bereich.
2. Eine Behinderung ist häufig ein Hemmschuh, im freien Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Durch das Monopol wird die Gesellschaft entlastet, diese Menschen finanziell unterstützen zu müssen. Um Trafikant werden zu können, kann man sich bei der Monopolverwaltung um eine bestimmte Tabaktrafik bewerben.
Für die Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten (und damit des Vorzugsrechts bei der Erlangung einer Tabaktrafik) ist das "Sozialministeriumsservice" (früher Bundessozialamt) zuständig. Für diesbezügliche Fragen können Sie sich an die für Sie regional zuständige Dienststelle wenden.
Die Kontaktdaten sind im Folgenden angeführt:
Sozialministeriumservice - Zentrale
1010 Wien, Babenbergerstraße 5
Tel: +43 (0)5 99 88
Fax: +43 (0)5 99 88/ 2131
SMS-Anfragen, speziell für Gehörlose: 0664/ 85 74 917
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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Sozialministeriumservice -
Landesstelle Wien
1010 Wien, Babenbergerstraße 5
Tel: +43 (0)1 588 31 - 0
Fax: +43 (0)5 99 88/ 2266
Mail: post.wien@sozialministeriumservice.at
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Sozialministeriumservice -
Landesstelle Niederösterreich
3100 St. Pölten, Daniel-Gran-Straße 8/3. Stock
Tel: +43 (0)2742 31 22 24
Fax: +43 (0)2742 31 22 24 - 76 55
Mail: post.niederoesterreich@sozialministeriumservice.at
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Sozialministeriumservice -
Landesstelle Burgenland
7000 Eisenstadt, Neusiedler Straße 46
Tel: +43 (0)2682 64 0 46
Fax: +43 (0)5 99 88 - 74 12
Mail: post.burgenland@sozialministeriumservice.at
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Sozialministeriumservice -
Landesstelle Oberösterreich
4021 Linz, Gruberstraße 63
Tel: +43 (0)732 76 04 - 0
Fax: +43 (0)732 76 04 - 4400
Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
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Sozialministeriumservice -
Landesstelle Steiermark
8021 Graz, Babenbergerstaße 35
Tel: +43 (0)316 70 90 - 0
Fax: +43 (0)5 99 88 - 68 99
Mail: post.steiermark@sozialministeriumservice.at
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Sozialministeriumservice -
Landesstelle Salzburg
5020 Salzburg, Auerspergstraße 67a
Tel: +43 (0)662 889 83 - 0
Fax: +43 (0)5 99 88 - 34 99
Mail: post.salzburg@sozialministeriumservice.at
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Landesstelle Kärnten
9020 Klagenfurt, Kumpfgasse 23-25
Tel: +43 (0)463 58 64 - 0
Fax: +43 (0)5 99 88 - 58 88
Mail: post.kaernten@sozialministeriumservice.at
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Landesstelle Tirol
6020 Innsbruck, Herzog-Friedrich-Str. 3
Tel: +43 (0)512 563 101
Fax: +43 (0)5 99 88 - 70 75
Mail: post.tirol@sozialministeriumservice.at
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Landesstelle Vorarlberg
6900 Bregenz, Rheinstraße 32/3
Tel: +43 (0)5574 68 38
Fax: +43 (0)5 99 88 - 72 05
Mail: post.vorarlberg@sozialministeriumservice.at