Wir verarbeiten die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz (DSG) BGBl I 1999/165 idgF.
Die Monopolverwaltung GmbH (MVG) hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen implementiert, die sicherstellen, dass kein unberechtigter Zugriff auf die (sowie keine widerrechtliche Verarbeitung der) zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten erfolgt. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen umfassen insbesondere ein Zugriffsberechtigungskonzept, ein Datensicherungskonzept sowie physische und digitale Schutzmaßnahmen betreffend unsere IT-Infrastruktur. Die Sicherungsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend überarbeitet.
Die Bediensteten der MVG sind vertraglich zur Verschwiegenheit sowie zur Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß § 6 DSG verpflichtet. Unternehmensintern haben nur jene Bedienstete Zugriff auf die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, welche diese im Rahmen der nachstehend genannten Zwecke benötigen.
Die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten. welche aufgrund der gesetzlichen Melde-, Auskunfts- oder Beistandspflicht gemäß dem TabMG der Monopolverwaltung GmbH übermittelt werden, erfolgt aufgrund der Information durch
wenn dadurch die Monopolverwaltung GmbH in der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt wird.
Die Inhalte zur Trafikensuche sind öffentlich zugängliche Daten und werden zur Erfüllung des gesetzlichen Versorgungsauftrags mittels Abrufbarkeit über die Suchfunktion einer StandortApp zur Verfügung gestellt.
Die Monopolverwaltung GmbH arbeitet als Geschäftsstelle des Solidaritäts- und Strukturfonds und verarbeitet personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insb aufgrund des § 14a TabMG.
Förderleistungen des Fonds werden aufgrund des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 (TDBG 2012) idgF in die Datenbank eingepflegt.
Um unsere unternehmensrechtlichen Zwecke zu erreichen bzw zur Wahrnehmung der Recruitingprozesse, kann es fallweise notwendig sein, dass wir Ihre Daten an unsere Dienstleister (Auftragsverarbeiter) bzw gesetzlich bestimmte Einrichtungen – soweit die Daten für die Erfüllung der MVG gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich sind – weitergeben.
Gesetzlich bestimmte Einrichtungen sind gemäß dem TabMG:
Wir arbeiten nur mit solchen Auftragsverarbeitern, welche hinreichende Garantie dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, die einen angemessenen Schutz Ihrer Rechte gewährleisten und sich der Monopolverwaltung GmbH gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichten. Dazu wird eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen.
Sollten Datenverarbeitungstätigkeiten außerhalb der EU- bzw EWR-Raum erfolgen, so basieren diese aufgrund eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission (im Fall der USA „Privacy Shield“) oder aufgrund geeigneter Garantien nach Art 46 DSGVO.
Diese Empfänger (sog Dritte) sind unter anderem:
bzw haben folgenden Unternehmenszweck:
Darüber hinaus kann die Monopolverwaltung rechtlich zur Herausgabe Ihrer Daten verpflichtet sein, wenn die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen vor einer Behörde notwendig ist.
Post- oder Emailnachrichten zu unseren Dienstleistungen
Wir weisen darauf hin, dass wir zur Pflege der Kundenbeziehung unter dem Titel „MM-Monopolmagazin“ Brancheninformationen mit aktuellen Themen und Beiträgen rund um das Tabakmonopol und die Trafikantenbranche versenden. Es besteht weiters die Möglichkeit sich mittels einer OPT-In Variante auf unserer Homepage dafür anzumelden.
Die Webseite führt standardkonforme Log-Daten (Zugriffszeit, IP-Adresse).
Es erfolgt kein Tracking, weder durch die Plattform selbst noch mittels Google Analytics. Social Media Integrationen sind nicht vorhanden.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.