Wie werde ich Trafikant ? :: Tabakfachgeschäft

Die Trafik für vorzugsberechtigte Behinderte und Angehörige von Tabakfachgeschäften

Ein Tabakfachgeschäft ist eine Tabaktrafik, deren Inhaber, also der Trafikant, berechtigt ist, Tabakerzeugnisse (Hauptprodukt) zu verkaufen. Er bestreitet daraus vorwiegend seinen Lebensunterhalt. Tabakfachgeschäfte sind primär für behinderte Personen (Vorzugsberechtigte)gedacht.

Neben Tabakwaren dürfen ausschließlich bestimmte, im Gesetz eng umgrenzt determinierte Waren (Nebenartikel) und Dienstleistungen angeboten werden .

In der Praxis stellen der Betrieb einer Lotto-Toto-Annahmestelle, sowie der Vertrieb von Zeitungen die wichtigsten Ertragsquellen auf dem Nebenartikelsektor dar, wobei Synergieeffekte auch positiven Einfluss auf den Tabakwarenumsatz haben.

Vergleich der Tabakwarenumsätze in Tabakfachgeschäften