Burgenland
Jugendschutzbestimmungen im Burgenland
• Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind in der Öffentlichkeit der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Tabak verboten
• Es ist verboten, jungen Menschen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr Tabak anzubieten und an sie abzugeben.
