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Burgenland

Jugendschutzbestimmungen im Burgenland

• Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind in der Öffentlichkeit der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Tabak verboten

• Es ist verboten, jungen Menschen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr Tabak anzubieten und an sie abzugeben.