Solidaritätsfonds
Wozu dient der Solidaritätsfonds?
Mit 01.01. 2008 trat eine Novelle zum TabMG 1996 in Kraft, mit der ein Solidaritätsfonds zur Erbringung von Leistungen an in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Tabaktrafikanten eingerichtet wurde. Der Zweck des Solidaritätsfonds ist, Trafikantinnen und Trafikanten, die auf Grund des Wegfalls der 25 Stück-Regelung (Slowenien, Tschechien, Slowakei, Ungarn), des Schmuggels und anderer struktureller Probleme in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, zu unterstützen und ihren Bestand zu sichern. Es ist das einzig gesetzlich verankerte Förderungsinstrumentarium für die österreichischen Trafikanten.
Mit den Solidaritätsfondsmitteln, die durch einen im Zeitraum von 1.1.2008 bis 31.12.2009 bereits eingehobenen Zuschlag zur Handelsspanne auf Tabakwaren aufgebracht wurden, sollen alle jene Trafikantinnen und Trafikanten (Tabakfachgeschäfte und Tabakverkaufsstellen) unterstützt werden, deren Tabakwarenumsätze jeweils im Vergleich zu 2006 um mehr als 4% gesunken sind. Diese Zuschüsse zum Ausgleich des Handelsspannenverlustest errechnen sich im Verhältnis zu den Tabakwarenumsätzen und sind im Ergebnis daher degressiv.
